Michael Aim
Gründer & CEO
Digitale Transformation ist für afrikanische Volkswirtschaften längst keine Option mehr: Landwirtschaft, Industrie, Finanzdienstleistungen, Verwaltungen, alle Sektoren stehen unter Druck, gleichzeitig durch den globalen Wettbewerb, durch den massiven Einzug künstlicher Intelligenz in die Wertschöpfungsketten und durch zunehmend strukturierte öffentliche Politik. Vierundfünfzig Staaten, ebenso viele Wege, doch überall vollzieht sich derselbe Umbruch: von einer erlittenen zu einer organisierten Transformation.
Drei Treiber prägen die Entwicklung
Der erste Treiber ist national: Die meisten Staaten haben sich mit digitalen Strategien ausgestattet, mit eigenen Behörden, Programmen für digitale Identität, Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen und Förderung der digitalen Wirtschaft. Die Umsetzungsqualität schwankt, doch der Rahmen existiert und schafft eine Erwartungshaltung: Öffentliche wie private Organisationen sollen nun vorankommen.
Der zweite Treiber ist kontinental: Die afrikanische Kontinentale Freihandelszone rückt die Märkte näher zusammen und treibt die Harmonisierung voran. Für ein Unternehmen wird der Export ins Nachbarland zu einer realistischen Perspektive, vorausgesetzt, es kann nachweisen, dass es die erwarteten Standards erfüllt, seien sie sanitär, qualitativ oder digital.
Der dritte, oft unterschätzte Treiber ist regulatorisch und sektoral. Im UEMOA-Raum regelt die BCEAO die Governance-, Risikomanagement- und Eigenkapitalanforderungen der Finanzinstitute; in der CEMAC-Zone übernimmt die COBAC diese Rolle. Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten verbreiten sich, die Anforderungen an Cybersicherheit steigen. Sektor für Sektor wird die Anforderung kodifiziert, sie wird damit grundsätzlich messbar.
Sehr unterschiedliche Realitäten
Vor Ort bleiben die Unterschiede erheblich, zwischen Staaten, zwischen Sektoren und innerhalb ein und desselben Sektors. Eine panafrikanische Bank und ein Mikrofinanzinstitut stehen nicht am selben Ausgangspunkt vor denselben Aufsichtsanforderungen; eine exportorientierte landwirtschaftliche Genossenschaft und ein Familienbetrieb erleben Rückverfolgbarkeit ganz unterschiedlich; eine Hauptstadtverwaltung und eine Provinzgemeinde verfügen weder über dieselben Mittel noch über dieselben Kompetenzen.
Diese Heterogenität ist kein Skandal, sondern eine Ausgangstatsache. Das eigentliche Problem liegt woanders: Die meisten Organisationen wissen nicht genau, wo sie stehen. Bestehende Analysen sind punktuell, von Beratungsfirmen mit proprietären Rastern erstellt, selten untereinander vergleichbar und fast nie über die Zeit hinweg fortgeführt.
Das fehlende Bindeglied: die Messung
Zwischen öffentlicher Politik und Praxis fehlt also fast immer ein Bindeglied: die Messung. Wie lässt sich feststellen, wo eine Bank in Bezug auf die Anforderungen ihrer Aufsichtsbehörde steht, bevor die Prüfung es aufdeckt? Wo eine Genossenschaft in Bezug auf Exportstandards steht, bevor der Kunde die Geschäftsbeziehung beendet? Wo eine Verwaltung in Bezug auf ihre digitale Roadmap steht, bevor die Mandatsbilanz gezogen wird?
Diese Frage stellt sich auch für die Geldgeber. Internationale Geber, Entwicklungsbanken und öffentliche Programme setzen erhebliche Mittel für den Wandel des Kontinents ein; ohne eine einheitliche Messgrundlage lässt sich die Wirkung dieser Finanzierungen eher erzählen als belegen, und Entscheidungen zwischen den Begünstigten erfolgen ohne verlässliches Instrument.
Genau dieses Problem löst ein Reifegrad-Referenzrahmen: Er übersetzt eine Anforderung, regulatorisch oder strategisch, in messbare Kriterien, misst jede Organisation auf dieser gemeinsamen Grundlage und verwandelt die Abweichungen dann in einen terminierten Maßnahmenplan. Aus der Momentaufnahme wird eine Entwicklungslinie, und diese Entwicklungslinie lässt sich steuern.
Finanzdienstleistungen als Messlabor
Wenn ein Sektor als Beispiel dienen soll, dann die Finanzbranche. Die Region hat mit Mobile Money ihre Fähigkeit zum technologischen Sprung bewiesen, und die Aufsicht hat sich dort schneller strukturiert als anderswo: Bâle II-III-Aufsichtsregime in der UEMOA seit 2018, Anforderungen an Governance und Risikomanagement, Verfahren zur Eigenkapitalangemessenheit. Der Rahmen existiert, die Frage ist zur Frage der Umsetzungstiefe geworden.
Und diese Frage stellt sich je nach Größe unterschiedlich: Eine panafrikanische Bank und ein Mikrofinanzinstitut erleben dieselben Vorschriften mit völlig unterschiedlichen Mitteln. Genau das ist der Anwendungsfall einer angemessenen Reifegradmessung: gleiche Kriterien, ehrliche Bewertung der Abweichungen, Prioritäten, die den tatsächlichen Mitteln entsprechen.
Womit anfangen
Die Erfahrung legt eine einfache Reihenfolge nahe. Zunächst den richtigen Referenzrahmen wählen: den der Aufsichtsbehörde, falls vorhanden, sonst einen anerkannten Branchenstandard. Dann messen, ohne auf den perfekten Zeitpunkt zu warten: Eine erste, unvollkommene, aber strukturierte Analyse ist besser als eine immer wieder aufgeschobene ideale Bestandsaufnahme. Schließlich den Zyklus institutionalisieren: regelmäßig auf derselben Grundlage neu bewerten, damit der Fortschritt sichtbar und belastbar wird.
Das ist die Überzeugung, die unseren Katalog prägt: Allein die Regelwerke von BCEAO/UEMOA und BEAC/CEMAC umfassen 39 einsatzbereite Referenzrahmen, neben internationalen Rahmenwerken zu Cybersicherheit, Daten und Nachhaltigkeit. Afrikas Transformation verdient mehr als Tabellenkalkulationen, sie verdient echte Instrumente.